AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER FIRMA GKS-UMZÜGE

1. BEAUFTRAGUNG DRITTER

Die Fa. GKS-Umzüge aus Augsburg/Der Möbelspediteur kann einen weiteren Frachtführer zur Durchführung heranziehen. Bei Leistungen zusätzlich vermittelter Handwerker haftet die Fa. GKS-Umzüge aus Augsburg/der Möbelspediteur nur für die sorgfältige Auswahl.

2. LEISTUNGEN

Fa. GKS-Umzüge aus Augsburg/Der Möbelspediteur führt unter Wahrung des Interesses des Absenders seine Verpflichtungen mit der verkehrsüblichen Sorgfalt eines ordentlichen Möbelspediteurs gegen Zahlung des vereinbarten Entgelts aus. Zusätzlich zu vergüten sind besondere, bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbare Leistungen und Aufwendungen. Gleiches gilt, wenn der Leistungsumfang durch den Absender nach Vertragsabschluss erweitert wird.

3. BEILADUNGSTRANSPORT/SAMMELTRANSPORT

Der Umzug darf auch im Sammeltransport durchgeführt werden.

4. TRINKGELDER

Trinkgelder werden nicht auf den Rechnungsbetrag angerechnet.

5. ERSTATTUNG DER UMZUGSKOSTEN

Soweit der Absender gegenüber einer Dienststelle oder einem Arbeitgeber ein Anspruch auf Umzugskostenvergütung hat, weist er diese Stelle an, die vereinbarte und fällige Umzugskostenvergütung abzüglich geleisteter Anzahlungen oder Teilzahlungen auf entsprechende Anforderung direkt an den Möbelspediteur auszuzahlen.

6. TRANSPORTVERSICHERUNG

Der Absender ist verpflichtet, bewegliche oder elektronische Teile an hochempfindlichen Geräten wie z.B. Waschmaschinen, Plattenspielern, Fernseh-, Radio- und HiFi-Geräten, EDV-Anlagen fachgerecht für den Transport sichern zu lassen. Zur Überprüfung der fachgerechten Sicherung ist der Möbelspediteur nicht verpflichtet. Zählt zu dem Umzugsgut gefährliches Gut, ist der Absender verpflichtet, dem Möbelspediteur rechtzeitig anzugeben, welcher Natur die Gefahr ist, die von dem Gut ausgeht.

Um das Erlöschen von Ersatzansprüchen zu verhindern, muss der Absender folgendes beachten:

Der Absender ist verpflichtet, das Gut bei Ablieferung auf äußerlich erkennbare Beschädigungen oder Verluste zu untersuchen. Beschädigungen oder Verluste sollten auf dem Ablieferungsbeleg oder einem Schadensprotokoll – spezifiziert – festgehalten werden. Sie sind der Fa. GKS-Umzüge/dem Möbelspediteur spätestens am nächsten Werktag schriftlich mitzuteilen. Nach Ablauf dieser Frist werden keine Schadensanzeigen mehr angenommen.

Pauschale Schadensanzeigen genügen in keinem Fall.

Ansprüche wegen Überschreitung der Lieferfristen erlöschen, wenn der Empfänger dem Möbelspediteur die Überschreitung nicht innerhalb von 21 Tagen nach Ablieferung anzeigt.

Wird eine Anzeige nach Ablieferung erstattet, muss sie – um den Anspruchsverlust zu verhindern – in Textform (z.B. per Brief, Telefax oder E-Mail) und innerhalb der vorgesehenen Fristen erfolgen. Außerdem muss der Absender der Schadensanzeige genannt und der Abschluss der Erklärung durch Nachbildung der Namensunterschrift oder anders erkennbar gemacht werden.

Zur Wahrung der Fristen genügt die rechtzeitige Absendung.

7. NACHPRÜFUNG DURCH DEN ABSENDER

Bei Abholung des Umzugsgutes ist der Absender verpflichtet nachzuprüfen, dass kein Gegenstand irrtümlich mitgenommen oder stehengelassen wird.

8. FÄLLIGKEIT DES VEREINBARTEN ENTGELTS

Der Rechnungsbetrag ist, sofern vertraglich nicht anderes vereinbart wurde, bei Inlandstransporten nach Beendigung der Ablieferung, bei Auslandstransporten vor Beginn der Verladung fällig und in bar oder durch vorherige Überweisung auf das Geschäftskonto des Möbelspediteurs zu bezahlen. Kommt der Absender seiner Zahlungsverpflichtung nicht nach, ist der Möbelspediteur berechtigt das Umzugsgut anzuhalten oder nach Beginn der Beförderung auf Kosten des Absenders einzulagern. § 419 findet entsprechende Anwendung.

9. LAGERUNG

Im Falle der Lagerung gelten die Allgemeinen Lagerbedingungen des Deutschen Möbeltransports (ALB). Diese werden auf Verlangen des Absenders zur Verfügung gestellt, bzw.  auf www.amoe.de/ALB abrufbar.

10. RÜCKTRITT UND KÜNDIGUNG

Beim Umzug handelt es sich um eine Dienstleistung im Sinne von § 312 g Absatz 2 Satz 1 Nummer  9 BGB. Es besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht nach § 355 BGB.

Der Absender kann den Umzugsvertrag jederzeit kündigen. Kündigt der Absender, so kann der Möbelspediteur, RÜCKTRITTSGEBÜHREN verlangen.

11. GERICHTSSTAND

Für Rechtsstreitigkeiten mit Vollkaufleuten auf Grund dieses Vertrages und über Ansprüche aus anderen Rechtsgründen, die mit dem Umzugsvertrag zusammenhängen, ist das Gericht, in dessen Bezirk sich die vom Absender beauftragte Niederlassung des Möbelspediteurs befindet, ausschließlich zuständig. Für Rechtsstreitigkeiten mit anderen als Vollkaufleuten gilt die ausschließliche Zuständigkeit nur für den Fall, dass der Absender nach Vertragsabschluss seine Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in das Ausland verlegt oder sein Wohnsitz oder persönlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

12. RECHTSWAHL

Es gilt deutsches Recht

13. DATENSCHUTZ

Fa. GKS-Umzüge aus Augsburg/Der Möbelspediteur verwendet die vom Kunden mitgeteilten Daten zur Erfüllung und Abwicklung des Auftrages. Eine Weitergabe der Daten erfolgt an Erfüllungsgehilfen, soweit diese zur Auftragserfüllung eingesetzt werden. Eine Weitergabe der Daten an sonstige Dritte erfolgt nicht. Mit vollständiger Abwicklung des Auftrages und vollständiger Bezahlung werden die Daten für die weitere Verwendung gesperrt und nach Ablauf der steuer- und handelsrechtlichen Vorschriften gelöscht.


ALLGEMEINE HINWEISE

Bei der Möbelmontage ist folgendes zu beachten: Damit die Möbeln montiert werden können, muss der Absender dafür sorgen, dass für die Montage genug Platz vorhanden ist. D.H. wenn der Kleiderschrank 2,00 m hoch ist, muss im Radius von ca. 70 cm freie Fläche vorhanden sein, da sonst die Montage nicht möglich, bzw. erschwert wird. Möbeln und Umzugskartons werden nicht vom Zimmer zum Zimmer getragen um freie Fläche für die Montage zu gewinnen.

Bei Aufbau der Altmöbel ist folgendes zu beachten: kaputte Möbeln werden vom GKS-Team NICHT zusammengebaut, da später nicht mehr nachvollziehbar ist, ob das Teil wg. falscher Montage kaputtgegangen ist oder bereits kaputt war.

Bei Anschluss der Waschmaschine ist folgendes zu beachten: Abklemmen, Montage der Sicherung, Transport und Anschluss wird von der Fa. GKs-umzüge durchgeführt. Keine Teilaufgaben (nur Sicherung montieren oder nur Transport ohne Sicherung, etc.)

Bei Anschluss der E-Geräten sollte der Storm vorhanden sein, da sonst die Überprüfung der Kabeln und der angeschlossenen Geräten nicht stattfinden könnte (ohne Prüfung können die E-Geräten nicht angeschlossen werden)

Küchenmonteure werden den Wasserinstallateuren nicht gleichgestellt. Küchenmonteure dürfen keine Leitungen verlegen o.ä. Arbeiten durchführen, lediglich nur Geräte ab/anschließen.

Für die Leuchtmittel (Glühbirnen) gibt es keine Garantie.

Bei der Deckenhöhe über 3 m wird keine Lampende-/montage durchfeführt.

Aufbau von Neumöbel wird nur nach Stunden abgerechnet.

ZUSCHLÄGE

Für enges Treppenhaus, bzw. Wendeltreppen: Sollte das Treppenhaus enger als 1,00 m sein, so soll der Absender mit bis zu 10 % Zuschlag rechnen (Zuschlagshöhe von der Breite der Treppe abhängig). Beim Hoch-/Runtertragen der Möbeln/Geräten sollte der Abstand zwischen Möbenl/Geräten mind. 5 cm. zu Gelände, bzw. Wand vorhanden sein, andernfalls haftet die Versicherung bei etwaigen Gelände/Wändeschaden nicht.

Schwere/sperrige, Antike/Naturholzmöbeln (z.B. Side by Side Kühlschrank, Bauernschrank, Elektrobetten, Massagensessel, etc.) werden extra berechnet.

Bohrarbeiten/Dübelarbeiten: je angefangene 20 min. kosten 30,00 €

Bei Bohrarbeiten sollte der Absender /Auftragsgeber die Mitarbeiter der Fa. GKS-Umzüge daraufhinweisen/zeigen, wo die Kabeln verlegt sind.

BESICHTIGUNGSTERMINE

Sollte ein Besichtigungstermin vereinbart werden, der Kunde sich jedoch für die Stundenabrechnung entscheidet, so werden die Anfahrtskosten in Höhe von 25,00 (für Augsburg) 2 Mal berechnet.

(Bei Festpreisangeboten sind die Anfahrtskosten für Besichtigungstermine auf den Endbetrag bereits angerechnet)